Hygiene-Konzept des Rhüdener Freibades
Stand: 7. Juni 2020
Ein eingeschränkter Badebetrieb ist geplant ab Samstag, dem 13. Juni 2020. Das Bad öffnet in den kommenden
Wochen danach montags bis freitags von 9 bis 12 und von 16 bis 19 Uhr, samstags und sonntags von 12 bis 18 Uhr.
Zur Einhaltung der Hygienevorschriften werden Aufsichtspersonen eingesetzt. Sollte eine Aufsicht einmal nicht
sichergestellt werden können, behalten wir uns vor, das Bad nicht zu öffnen. Die Einhaltung der Regeln liegt trotz
Aufsichtspersonen in der Eigenverantwortlichkeit jedes Einzelnen. Nur so ist es unter der Lage möglich einen
Badebetrieb zu ermöglichen.
Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Es handelt sich bei den Aufsichten lediglich um Personen,
die für die Einhaltung der Hygieneregeln zuständig sind, nicht um Badeaufsichten im klassischen Sinne. Daher gilt
weiterhin: „Baden auf eigene Gefahr!“
Wer sich krank fühlt, bleibt zu Hause!
Es gibt nur einen Ein- und Ausgang. Dieser ist aber jeweils klar unterteilt. Desinfektionsmittel steht bereit.
Die Daten aller Besucher werden dokumentiert. Mit Ihrem Betreten des Geländes stimmen Sie der Erhebung und
ggf. Weitergabe Ihrer Daten zu. (Siehe Hinweise auf dem Datenerfassungsblatt), beim Verlassen des Geländes ist zur
Dokumentation eine Abmeldung erforderlich.
Der Einlass ist während der Woche aus organisatorischen Gründen auf Besitzer einer Dauerkarte beschränkt. Am
Wochenende besteht zusätzlich ein Kontingent an Tageskarten.
Kinder bis 16 Jahre dürfen das Bad nur in Begleitung einer Aufsichtsperson ab 18 Jahre besuchen. Das kann auch
ein/e ältere Schwester/Bruder sein, sofern volljährig. Die begleitende Aufsicht ist für die Einhaltung der
Hygieneschutzmaßnahmen verantwortlich.
Weiterhin gelten die Abstandsregeln von 1,50 Meter bei Personen aus unterschiedlichen Haushalten, und zwar
sowohl im Wasser als auch auf dem gesamten Freibadgelände.
Sollte der Mindestabstand einmal nicht eingehalten werden können ist alternativ ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
Pro Person stehen im Becken fünf Quadratmeter Fläche zur Verfügung. Daher wird die Höchstzahl an sich gleichzeitig im Becken aufhaltenden Schwimmern/Schwimmerinnen auf ca. 50 Personen beschränkt. Das Schwimmbecken ist ausschließlich zum Schwimmen und Abkühlen vorgesehen. Toben ist untersagt.
Eine Höchstzahl an Gästen, die sich zeitgleich im Freibad aufhalten dürfen, wird derzeit nicht festgeschrieben, die
Aufsichten entscheiden ab wann keine weiteren Besucher mehr eingelassen werden.
Insgesamt muss die Entwicklung (vor allem während der Ferienzeit) abgewartet werden.
Die Sammelumkleiden bleiben geschlossen. Es stehen aber jeweils vier Wechselkabinen für Einzelpersonen zur
Verfügung. Sie werden regelmäßig desinfiziert.
Die WC-Anlagen dürfen nur jeweils einzeln genutzt werden und werden ebenfalls regelmäßig desinfiziert.
Änderungen und Ergänzungen vorbehalten!
Andreas Thelen | Robert Michel |
1. Vorsitzender | Freibadbeauftragter |