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Stand 25.8.2021

Allgemeines Hygienekonzept des TSV Rhüden e.V.

Der TSV Rhüden e. V. hat mit der Vorstandssitzung vom 3.6.2021 eine Corona-Beauftragte ernannt. Diese ist zuständig für

  • Die Einhaltung der behördlichen Auflagen und Begleitung der Umsetzung der Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen.
  • Die Information und Beratung der Abteilungsleiter zu den Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen
  • Genehmigung von Hygienemaßnahmen einzelner Abteilungen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes
  • Die Wiederaufnahme, bzw. das Einstellen des Sportbetriebes ist dem Corona-Beauftragten anzuzeigen
  • Die Corona-Beauftragte muss nicht ständig an den Sportstätten sein, ist aber durchgehend Ansprechpartnerin
  • Kontaktdaten Corona-Beauftragte: Melanie Michel, Zaininger Str. 13, 38723 Seesen, Tel. 0171-7123894, corona@tsv-rhueden.de

Allgemeine Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen ohne Warnstufe und bei einem regionalen Inzidenzwert von unter 50

  1. Die Teilnahme am Sportangebot des TSV Rhüden e. V. ist bei Krankheitssymptomen, wie Fieber und Husten, ausgeschlossen. Das betreffende Mitglied muss von den Sportstätten fernbleiben. Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen oder mit ärztlichem Zeugnis wieder am Training teilnehmen.
  2. Übungsleiter/Trainer haben die Verantwortung, dass die Sportstätten von einer maximalen Personenzahl genutzt wird, die das Abstandsgebot von Jedem Teilnehmer sicherstellt.
  3. Geräteräume sind einzeln, bzw. mit dem erforderlichen Abstand von mindestens 1,5 m zu betreten.
  4. Hände sind regelmäßig zu waschen oder zu desinfizieren.
  5. Sport- und Trainingsgeräte sind regelmäßig zu desinfizieren.
  6. Das Reinigen/Desinfizieren von Oberflächen, die häufig von Personen berührt werden (Beispiel Türgriffe), sind sicherzustellen.
  7. Sanitäranlagen sind einzeln zu betreten, alternativ muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Duschanlagen sind einzeln oder unter Einhaltung der Abstandsregeln nutzbar.
  8. Die Räumlichkeiten sind während des Sportangebots ausreichend mit Frischluft zu versorgen.
  9. Anwesenheitslisten zur Nachverfolgung von Infektionsketten sind durch die Übungsleiter/Trainer zu führen und bei der Corona-Beauftragten abzugeben. Nach Ablauf von 3 Wochen sind die Listen zu vernichten.
  10. Eine Testpflicht ist nicht mehr vorgeschrieben, es wird jedoch herzlich darum gebeten, insbesondere bei der Sportausübung mit Kontakt in geschlossenen Räumen, sich auch weiterhin regelmäßig testen zu lassen.
  11. Darüber hinaus gilt es weiterhin vorsichtig zu bleiben und möglichst draußen Sport zu machen

Zusätzliche Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen bei einem regionalen Inzidenzwert ab 50 oder Warnstufe 1

(Die vorher genannten Maßnahmen bei einem regionalen Inzidenzwert von unter 50 bzw. ohne Warnstufe gelten weiter, soweit sie in den folgenden Punkten nicht anderweitig geregelt sind)

  1. Sportler und Trainer/Betreuer ab 15 Jahren müssen vor dem Training einen zugelassenen (https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html) und dokumentierten negativen Corona-Test vorweisen oder geimpft oder genesen sein. (3G) Die Sichtung des entsprechenden Nachweises ist in den Anwesenheitslisten zu dokumentieren.
  2. Sanitäranlagen sind einzeln zu betreten. Umkleideräume und Duschanlagen sind gesperrt.
  3. Bis zur tatsächlichen Ausübung der sportlichen Tätigkeit ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Ab einem regionalen Inzidenzwert von über 100 oder Warnstufe 2

Zusätzliche Maßnahmen werden nach Bekanntgabe des Landes kommuniziert

Ab einem regionalen Inzidenzwert von über 200 oder Warnstufe 3

Zusätzliche Maßnahmen werden nach Bekanntgabe des Landes kommuniziert

Ausgenommen von den o. g. Regelungen ist die Abteilung Freibad, für diese sind eigene Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen gültig.

Andreas Thelen, 1. Vorsitzender
Melanie Michel, Corona-Beauftragte

gesondertes Hygienekonzept für das Freibad

Das Freibad hat ein eigenes Hygienekonzept. Dieses findet ihr hier: hygienekonzept_freibad.pdf